Wie erwerbe ich günstig eine Immobilie ( Haus, Appartement, Villa ) an der Côte d’Azur?

In Deutschland steigen die Immobilienpreise in ungeahnte Höhen, da lohnt sich doch der Blick in das benachbarte Ausland, wo Immobilien noch zu Traumpreisen zu erwerben sind.

Allerdings nicht auf dem Weg über die einschlägigen Internet Portale, die das umspannende Wort „IMMO“ im Betreff haben.

Erstaunlicher Weise werden an der Côte d’Azur Häuser, Appartements, Villen aller Couleur in erheblicher Zahl über Versteigerungen angeboten, die weit unter den Preisen auf den einschlägigen Internet Portalen liegen. So können Appartements unmittelbar an der Küste der Côte d’Azur zu Preisen erworben werden wie sie in Deutschland vor dem Immobilien Hype üblich waren. Darunter finden sich Angebote in so attraktiven Orten wie Nizza, Cannes, St. Tropez und Le Lavandou. Auch das Hinterland der Côte d’Azur ist mit Orten wie Grasse oder Aix en Provence bei den Immobilienversteigerungen vertreten.

Diese Immobilien sind für langfristig anlegende Investoren wie auch für Ferienhaus-besitzer interessant. Im Falle eines Wiederverkaufs erwarten den Käufer hohe Renditen.

Auch das Luxussegment ist bei den Versteigerungen vertreten. So wird derzeit eine Villa in Cap Ferrat mit einer Wohnfläche von 330 qm und direktem Ausblick nach Nizza zum Verkauf angeboten. Hier befinden wir uns allerdings im siebenstelligen Bereich.

Vor dem Erwerb sind allerdings einige Hürden zu nehmen. Die Immobilien werden von Rechtsanwälten als Gläubigervertreter über die zuständigen Gerichte vermarktet. Es besteht unabhängig von der Nationalität des Bieters die Möglichkeit auf eine ausgeschriebene Immobilie zu steigern. Das Bieterverfahren in Frankreich weist zwar Parallelen zu dem deutschen Versteigerungsrecht auf, dennoch gibt es einige wesentliche Unterschiede:

Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass sämtliche Immobilien vor dem Versteigerungstermin innen und außen besichtigt werden können. Diese Termine werden mehrere Wochen vor dem gerichtlichen Versteigerungstermin offiziell bekannt gegeben, so dass eine Besichtigung des Kapitalanlegers mit einem Kurzurlaub an der Côte d’Azur verbunden werden kann.

Bei den Besichtigungsterminen lässt sich bereits ausloten, wie hoch das Interesse an der jeweiligen Immobilie ist. Je mehr Interessenten sich vor Ort informieren, desto höher wird der Preis in der Versteigerung ausfallen. Eine geringe Anzahl von Interessenten weist auf einen niedrigen Preis in der Versteigerung hin.

Angebote von Interessenten dürfen nur von Rechtsanwälten bei dem zuständigen Versteigerungsgericht abgegeben werden. Der Bieter hat als Sicherheit 10 % des festgestellten Verkehrswertes als Scheck oder unwiderrufliche Bankbürgschaft vorzulegen. Akzeptiert werden vom Gericht nur Schecks und Bürgschaften in Frankreich zugelassener Banken. Die Sicherheit wird einbehalten, wenn der Bieter die Immobilie erwirbt. Anderenfalls wird die Sicherheit nach dem Gerichtstermin zurückgegeben.

Kommt es nun zum Gerichtstermin erhält der Höchstbietende den Zuschlag, der als Eigentumserwerb gilt. Nach Zahlung des Höchstgebotes und Verauslagung der Kosten für die amtliche Veröffentlichung erfolgt die Eigentumsumschreibung. Das Urteil über den Zuschlag berechtigt den Erwerber auch zur Räumung der Immobilie, falls diese noch bewohnt sein sollte.

Neben dem Verfahren der Zwangsversteigerung kommt auch ein außergerichtliches Verhandeln mit der betreibenden Gläubigerbank über den Eigentumserwerb in Betracht. In diesem Fall geht es der Gläubigerbank vor allem darum, den investierten Kredit und die Kosten des Verfahrens zu realisieren. Ein außergerichtlich geschlossener notarieller Kaufvertrag muss vom Gericht genehmigt werden.

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